Hier sind viele Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Arbeits- und Dienstrecht zu beachten. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in nachfolgenden Angelegenheiten:
- Ärztliches Dienstrecht
- Chefarztrecht
- Tarifrecht für Ärzte
- Arbeitsrecht in der Pflege
- Arbeitszeitrecht
- Arbeitsrecht für niedergelassene Ärzte
- u.v.m.