Parallel zum Arbeitsrecht sind im öffentlichen Dienstrecht und Beamtenrecht schwerpunktmäßig folgende Bereiche von Bedeutung:
- Eingruppierung und Besoldung
- Beförderung
- Be- und Entfristung
- Versetzung, Umsetzung und Abordnung
- Kündigung und Abmahnung
- Disziplinarverfahren
- Zeugnis und dienstliche Beurteilung
- Dienstunfähigkeit
- Personalvertretungsrecht
- u.v.m.
Bei unserer rechtlichen Beratung berücksichtigen wir alle spezifischen Besonderheiten Ihres Dienstverhältnisses.