Aufgrund der verfassungsrechtlichen Sonderstellung der Kirchen unterliegen kirchliche Arbeitsverhältnisse teilweise speziellen Regelungen. Diese beziehen sich u.a. auf folgende Themen:
- Kirchlicher Arbeitsvertrag und seine Besonderheiten
- Loyalitätspflichten kirchlicher Arbeitnehmer
- Kündigungsrecht in der Kirche
- Besonderheiten des kirchlichen „Tarifsystems“
- Kirchliche Arbeitsvertrags-Regelungswerke und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit
- Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht
- Schlichtungsverfahren und kirchengerichtliches Verfahren
Wir beraten und verteten Sie in allen o.g. Bereichen.